Muss das Tierheim meine Pflege bezahlen, wenn ich nach dem Hausverkauf den Erlös dorthin spende und pflegebedürftig werde?

Antwort

Nein, das Tierheim muss in diesem Fall nicht für deine Pflegekosten aufkommen. Wenn du den Erlös aus dem Hausverkauf an ein Tierheim spendest und später pflegebedürftig wirst, hast du dein Vermögen verschenkt. Das Tierheim ist dadurch nicht verpflichtet, für deine Pflegekosten aufzukommen. Allerdings kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen Schenkungen zurückfordern, wenn du innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung bedürftig wirst und Sozialleistungen (z. B. Hilfe zur Pflege) beantragst. Das nennt sich "Schenkungsrückgriff" (§ 528 BGB). Das Sozialamt kann dann vom Tierheim die Rückgabe der Schenkung verlangen, soweit das für deine Pflegekosten notwendig ist und das Tierheim noch bereichert ist (also das Geld noch nicht ausgegeben hat). Das Tierheim ist also nicht direkt verpflichtet, deine Pflege zu bezahlen, aber es kann sein, dass das Sozialamt das gespendete Geld (ganz oder teilweise) vom Tierheim zurückfordert, um deine Pflegekosten zu decken. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/finanzierung-der-pflege/schenkungen.html).

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