Das Verbrennerverbot in der EU, das den Verkauf neuer Autos mit Verbrennungsmotoren betrifft, soll ab dem Jahr 2035 gelten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der EU keine neuen Fahrzeuge mehr zugelas... [mehr]
Das sogenannte „Verbrenner-Aus“ bezieht sich auf die EU-Verordnung, die den Verkauf neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 verbietet. Die konkrete Formulierung findet sich in der Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631. Der zentrale Passus lautet: > „Ab 2035 dürfen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn sie im Betrieb keine CO₂-Emissionen ausstoßen.“ Konkret bedeutet das: - Ab dem 1. Januar 2035 dürfen Neuwagen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) in der EU nur noch zugelassen werden, wenn sie im Fahrbetrieb keine CO₂-Emissionen verursachen. - Es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge, die ausschließlich mit sogenannten E-Fuels betrieben werden, sofern diese nachweislich CO₂-neutral sind. - Bereits zugelassene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen weiterhin gefahren, verkauft und exportiert werden. Die rechtliche Grundlage und der genaue Wortlaut sind in Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2023/851 nachzulesen: [Verordnung (EU) 2023/851 im Amtsblatt der EU](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0851) Dort heißt es unter anderem: > „Für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wird ab 2035 ein Zielwert von 0 g CO₂/km festgelegt.“ Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine neuen Fahrzeuge mit herkömmlichen Benzin- oder Dieselmotoren mehr zugelassen werden dürfen, es sei denn, sie erfüllen die Ausnahmeregelungen (z.B. E-Fuels).
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