Ab welchem Grad der Behinderung dürfen Behindertenparkplätze genutzt werden?

Antwort

In Deutschland darf man Behindertenparkplätze in der Regel nutzen, wenn man einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (blind) besitzt. Auch Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die das Merkzeichen "G" (gehbehindert) haben, können berechtigt sein, Behindertenparkplätze zu nutzen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Voraussetzungen in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu beachten, da diese variieren können.

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