Muss der Betreiber ein Produktbuch für Medizinprodukte führen?

Antwort

Ja, gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Deutschland ist der Betreiber eines Medizinprodukts verpflichtet, ein Produktbuch zu führen. Dieses Produktbuch muss alle relevanten Informationen und Dokumentationen zu dem jeweiligen Medizinprodukt enthalten, einschließlich der Gebrauchsanweisungen, Wartungsprotokolle, und sicherheitsrelevanten Informationen. Dies dient der Nachverfolgbarkeit und der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung und Wartung des Medizinprodukts.

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