Die Einstufung von Medizinprodukten für die Aufbereitung in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) erfolgt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)... [mehr]
Ja, gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Deutschland ist der Betreiber eines Medizinprodukts verpflichtet, ein Produktbuch zu führen. Dieses Produktbuch muss alle relevanten Informationen und Dokumentationen zu dem jeweiligen Medizinprodukt enthalten, einschließlich der Gebrauchsanweisungen, Wartungsprotokolle, und sicherheitsrelevanten Informationen. Dies dient der Nachverfolgbarkeit und der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung und Wartung des Medizinprodukts.
Die Einstufung von Medizinprodukten für die Aufbereitung in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) erfolgt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)... [mehr]
Die Einstufung von Medizinprodukten in der Aufbereitung erfolgt nach dem Risiko, das von ihrer Wiederaufbereitung und Anwendung ausgeht. Grundlage hierfür ist die Empfehlung der Kommission fü... [mehr]