Können Fachärzte krankschreiben oder machen sie das nach persönlicher Bevorzugung?

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**Ja, auch Fachärzte können dich krankschreiben – nicht nach Sympathie, sondern wenn sie nach ärztlicher Untersuchung feststellen, dass du arbeitsunfähig bist.** Die AU ist keine „Gefälligkeit“, sondern eine medizinische Entscheidung. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) ## Entscheidend ist nicht Hausarzt oder Facharzt Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf grundsätzlich von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden. Die Regeln unterscheiden also nicht danach, ob jemand Hausarzt oder Facharzt ist, sondern danach, ob die Arbeitsunfähigkeit medizinisch festgestellt wurde. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) Praktisch heißt das: Ein Orthopäde kann dich bei einem akuten Rückenproblem krankschreiben, ein HNO-Arzt bei einer schweren Nebenhöhlenentzündung und ein Psychiater bei einer psychischen Erkrankung. Das ist normal und rechtlich nicht ungewöhnlich. Diese Einordnung folgt aus dem allgemeinen ärztlichen Recht zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) ## Warum es trotzdem unterschiedlich wirkt Unterschiedlich ist oft nicht das **Dürfen**, sondern das **ärztliche Urteil**. Ein Facharzt schreibt eher krank, wenn die Beschwerden in sein Fachgebiet fallen und er die Auswirkungen auf deine Arbeitsfähigkeit gut beurteilen kann. Wenn du zum Beispiel wegen Migräne beim Neurologen bist, ist eine AU naheliegend. Wenn du dort aber zusätzlich wegen eines Magen-Darm-Infekts eine Krankschreibung willst, wird der Arzt dich eher an den Hausarzt verweisen. Das ist keine Bevorzugung, sondern fachliche Abgrenzung. ## Wichtiger Punkt Eine Krankschreibung ist laut KBV nur nach ärztlicher Untersuchung zulässig; in bestimmten Fällen geht sie auch per Video oder telefonisch, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Rückdatieren ist nur ausnahmsweise und in der Regel höchstens für 3 Tage möglich. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit)) ## Kurz gesagt Fachärzte **dürfen** krankschreiben. Ob sie es im Einzelfall **tun**, hängt nicht davon ab, wen sie „bevorzugen“, sondern ob sie deine Arbeitsunfähigkeit medizinisch nachvollziehbar feststellen können. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arbeitsunfaehigkeit))

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