Die Abrechnung von Hausbesuchen durch Ärzte erfolgt in Deutschland nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Für Hausbesuche gibt es spezifische Abrechnungsziffern. Hier sind einige relevante EBM-Ziffern für Hausbesuche: - **01410**: Dringender Besuch (werktags 19-22 Uhr, samstags 7-14 Uhr) - **01411**: Dringender Besuch (werktags 22-7 Uhr, samstags 14-7 Uhr, sonntags und feiertags ganztägig) - **01412**: Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft - **01413**: Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z.B. Pflegeheim) - **01415**: Besuch eines Kranken in einer sozialen Gemeinschaft (z.B. Pflegeheim) Diese Ziffern können je nach Art und Dringlichkeit des Hausbesuchs variieren. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Anforderungen für jede Ziffer im EBM-Katalog nachzulesen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt. Der vollständige EBM-Katalog ist auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verfügbar: [KBV EBM-Katalog](https://www.kbv.de/html/online-ebm.php).