Die Einstufung von Medizinprodukten für die Aufbereitung in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) erfolgt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)... [mehr]
Ja, der Begriff der Medizinprodukte im Sinne des Gesetzes umfasst eine Vielzahl von Produktgruppen. Diese können von einfachen Pflastern und Verbänden über diagnostische Geräte wie Blutdruckmessgeräte bis hin zu komplexen implantierbaren Geräten wie Herzschrittmachern reichen. Medizinprodukte werden in der Regel nach ihrem Risiko für den Patienten in verschiedene Klassen eingeteilt, wobei Klasse I die geringste und Klasse III die höchste Risikoklasse darstellt. Die genaue Definition und Klassifizierung von Medizinprodukten ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) geregelt.
Die Einstufung von Medizinprodukten für die Aufbereitung in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) erfolgt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)... [mehr]