Nach § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) dürfen Einzelhandelsunternehmen grundsätzlich nur bis zu einem Drittel der in § 6 genannten tierischen Lebensmitt... [mehr]
Nach § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) dürfen Einzelhandelsunternehmen grundsätzlich nur bis zu einem Drittel der in § 6 genannten tierischen Lebensmitt... [mehr]
Nach § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) dürfen in bestimmten Betrieben des Einzelhandels (z. B. Metzgereien, Bäckereien mit Fleischtheke, Supermärkten) t... [mehr]
Nach § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) gilt für Einzelhandelsbetriebe (wie z.B. Filialen von Supermärkten, Metzgereien oder Bäckereien mit Fleischwaren)... [mehr]