Welche Zusatzstoffe sind in Deutschland deklarierungspflichtig?

Antwort

In Deutschland sind Zusatzstoffe in Lebensmitteln deklarierungspflichtig, wenn sie in der EU zugelassen und in der sogenannten "Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" (ZZulV) geregelt sind. Diese Verordnung basiert auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Zu den deklarierungspflichtigen Zusatzstoffen gehören unter anderem: 1. **Farbstoffe** (z.B. E100–E199) 2. **Konservierungsstoffe** (z.B. E200–E299) 3. **Antioxidationsmittel** (z.B. E300–E399) 4. **Emulgatoren** (z.B. E400–E499) 5. **Verdickungsmittel** (z.B. E400–E499) 6. **Stabilisatoren** (z.B. E400–E499) 7. **Geschmacksverstärker** (z.B. E600–E699) 8. **Säuerungsmittel** (z.B. E500–E599) 9. **Süßungsmittel** (z.B. E950–E969) Diese Zusatzstoffe müssen auf der Verpackung des Lebensmittels entweder mit ihrem Klassennamen und ihrer E-Nummer oder ihrem spezifischen Namen angegeben werden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): [BMEL - Zusatzstoffe](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel/zusatzstoffe.html).

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