Ja, die Verwendung von Konservierungsstoffen in Futtermitteln muss rückverfolgbar sein. In der Europäischen Union sind Futtermittelgesetzgebungen und -verordnungen, wie die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 über Futtermittelhygiene, festgelegt, die eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Inhaltsstoffe, einschließlich Konservierungsstoffen, vorschreiben. Dies dient der Lebensmittelsicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Tieren und Menschen. Hersteller sind verpflichtet, Dokumentationen zu führen, die die Herkunft und die Verwendung von Zutaten belegen.