Ist Curryblattextrakt in Bio-Lebensmitteln erlaubt?

Antwort

Ja, Curryblattextrakt ist in Bio-Lebensmitteln in Deutschland erlaubt, solange er den Richtlinien für biologische Landwirtschaft entspricht. Es ist wichtig, dass der Extrakt aus biologisch angebauten Pflanzen stammt und keine synthetischen Zusatzstoffe enthält. Die genauen Bestimmungen können jedoch variieren, daher ist es ratsam, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Bio-Zertifizierungsstelle zu überprüfen.

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