Wie kann ich eine Eingruppierung in TVöD 9 oder höher ohne Studium begründen?

Antwort

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), insbesondere ab Entgeltgruppe 9 und höher, richtet sich in erster Linie nach den auszuübenden Tätigkeiten und deren Anforderungen – nicht ausschließlich nach formalen Abschlüssen wie einem Studium. **Begründung ohne Studium:** 1. **Tätigkeitsmerkmale:** Die Entgeltgruppen im TVöD sind an bestimmte Tätigkeitsmerkmale gebunden. Für EG 9b (und teilweise 9a) und höher ist in der Regel eine Tätigkeit mit "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" oder "selbstständiger Leistungen" erforderlich. → Wenn du nachweisen kannst, dass deine Aufgaben diese Merkmale erfüllen, ist eine Eingruppierung auch ohne Studium möglich. 2. **Berufserfahrung und Qualifikation:** Umfangreiche einschlägige Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen, Fortbildungen oder spezielle Fachkenntnisse können ein fehlendes Studium ausgleichen, wenn sie dich befähigen, die Aufgaben der höheren Entgeltgruppe zu erfüllen. 3. **Stellenbeschreibung:** Die offizielle Stellenbeschreibung ist entscheidend. Sie muss Tätigkeiten enthalten, die nach der Entgeltordnung des TVöD einer höheren Gruppe zugeordnet sind. → Es zählt, was du tatsächlich tust, nicht nur, was in deinem Arbeitsvertrag steht. 4. **Bewertung durch den Arbeitgeber:** Die Personalabteilung oder das zuständige Bewertungsorgan prüft, ob die von dir ausgeübten Tätigkeiten den Anforderungen der höheren Entgeltgruppe entsprechen. **Wichtige Hinweise:** - Ein Studium ist häufig, aber nicht immer zwingend vorgeschrieben. In vielen Fällen reicht eine "gleichwertige Qualifikation" oder "entsprechende Berufserfahrung". - Die genaue Eingruppierung kann je nach Bundesland, Kommune und Bereich (z.B. Verwaltung, Technik, Sozial- und Erziehungsdienst) variieren. **Fazit:** Du kannst die Eingruppierung in TVöD 9 und höher begründen, wenn du nachweisen kannst, dass du Tätigkeiten mit entsprechendem Schwierigkeitsgrad, Verantwortungsbereich und Fachkenntnissen ausübst – unabhängig davon, ob du ein Studium hast. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung deiner Aufgaben und ggf. deine nachgewiesene Qualifikation durch Erfahrung oder Fortbildungen. **Weitere Informationen:** - [TVöD Entgeltordnung Bund](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tarifrecht/tvoed/tvoed-node.html) - [TVöD Entgeltgruppen Übersicht](https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/entgeltgruppen.html)

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