In welcher EU-Richtlinie wird die FMEA im Maschinenbau gefordert?

Antwort

Die FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) wird in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Europäischen Union nicht explizit gefordert. Allerdings wird in dieser Richtlinie die Risikobeurteilung und -minderung gefordert, und die FMEA ist eine anerkannte Methode, um diese Anforderungen zu erfüllen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die Maschinen erfüllen müssen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Weitere Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findest du hier: [Maschinenrichtlinie 2006/42/EG](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0042)

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