Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
In Bayern zählen Balkone und Loggien bei der Ermittlung der Fläche für die Gebäudeklasse in der Regel nicht zur Bruttogeschossfläche. Sie werden oft als nicht geschlossene Räume betrachtet und fließen daher nicht in die Berechnung der Gebäudeklasse ein. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und die Definitionen in den entsprechenden Richtlinien zu beachten, da es Unterschiede geben kann. Für eine verbindliche Auskunft sollte die lokale Bauaufsichtsbehörde konsultiert werden.
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]