Zählen Balkone und Loggien bei der Ermittlung der Fläche für die Gebäudeklasse in Bayern dazu?

Antwort

In Bayern zählen Balkone und Loggien bei der Ermittlung der Fläche für die Gebäudeklasse in der Regel nicht zur Bruttogeschossfläche. Sie werden oft als nicht geschlossene Räume betrachtet und fließen daher nicht in die Berechnung der Gebäudeklasse ein. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und die Definitionen in den entsprechenden Richtlinien zu beachten, da es Unterschiede geben kann. Für eine verbindliche Auskunft sollte die lokale Bauaufsichtsbehörde konsultiert werden.

Kategorie: Immobilien Tags: Balkon Loggia Fläche
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