Was gehört laut Berechnungsverordnung nicht zur Wohnfläche: Erker ≥ 0,5 m² Grundfläche oder Wandschränke ≥ 0,5 m² Grundfläche?

Antwort

Laut der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gehören Wandschränke mit einer Grundfläche von mindestens 0,5 m² nicht zur Wohnfläche. Erker mit einer Grundfläche von mindestens 0,5 m² hingegen zählen zur Wohnfläche.

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