Wie beginnt das Baugenehmigungsverfahren nicht?

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Das Baugenehmigungsverfahren beginnt nicht mit der Einreichung von Bauanträgen, die unvollständig oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ebenso beginnt es nicht mit der Durchführung von Bauarbeiten, bevor eine Genehmigung erteilt wurde. Ein weiterer Punkt ist, dass es nicht mit der informellen Anfrage bei der Baubehörde beginnt, ohne die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

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