Was sind Sonderbauten?

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Sonderbauten sind Gebäude oder bauliche Anlagen, die aufgrund ihrer Nutzung, Größe oder Bauweise besondere Anforderungen an den Brandschutz, die Stat oder andere baurechtliche Aspekte. In Deutschland sind Sonderbauten im Bauordnungsrecht definiert und umfassen unter anderem: - Hochhäuser - Versammlungsstätten (z.B. Theater, Kinos, Stadien) - Krankenhäuser und Pflegeheime - Schulen und Kindergärten - Einkaufszentren - Industriebauten - Garagen und Parkhäuser Diese Bauten unterliegen speziellen Vorschriften und Genehmigungsverfahren, um die Sicherheit und den Schutz der Nutzer zu gewährleisten.

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