In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Eine Eigentümerversammlung ist ein Treffen der Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, um wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft zu besprechen und Entscheidungen zu treffen. Sie ist notwendig, um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu organisieren, Beschlüsse zu fassen (z.B. über Instandhaltungsmaßnahmen, Budget oder Hausordnung) und um die Kommunikation zwischen den Eigentümern zu fördern. In der Regel findet eine Eigentümerversammlung einmal jährlich statt, kann aber auch häufiger einberufen werden, wenn es besondere Anliegen gibt. Die rechtlichen Regelungen für Eigentümerversammlungen sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Dazu gehören Vorschriften zur Einberufung, zur Beschlussfassung und zu den Rechten der Eigentümer. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei bestimmte Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit erfordern können.
In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies bedeutet, dass die anwesenden Eigentü... [mehr]