Wann ist keine Genehmigung für die Eigentumsübertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Vorarlberg nötig?

Antwort

In Vorarlberg, Österreich, muss eine Eigentumsübertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in bestimmten Fällen nicht genehmigt werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn: 1. **Familienübertragungen**: Übertragungen innerhalb der Familie, wie z.B. von Eltern auf Kinder oder zwischen Ehepartnern, sind oft von der Genehmigungspflicht ausgenommen. 2. **Kleinere Flächen**: Bei der Übertragung von kleineren Flächen, die unter einer bestimmten Größe liegen, kann ebenfalls auf eine Genehmigung verzichtet werden. 3. **Erbfolge**: Grundstücke, die im Rahmen einer Erbschaft übertragen werden, benötigen in der Regel keine Genehmigung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bestimmungen und Ausnahmen im jeweiligen Fall zu prüfen, da diese von den spezifischen gesetzlichen Regelungen abhängen können. Eine Beratung durch einen Fachmann oder die zuständige Behörde kann hier Klarheit schaffen.

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