Die Bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt keine speziellen Anforderungen ausschließlich an Kinderzimmer oder deren Türen. Es gelten jedoch allgemeine Anforderungen an Aufe... [mehr]
In Deutschland gelten Gebäude ab einer Höhe von 22 Metern als Hochhaus, wenn sie mehr als zwei Geschosse haben. In einigen Bundesländern kann die Definition variieren, und es gibt auch spezielle Regelungen für bestimmte Gebäudetypen. Die 30-Meter-Höhe wird häufig als Grenze für besondere Anforderungen an die Sicherheit und den Brandschutz betrachtet. In der Regel müssen Hochhäuser ab 30 Metern zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erfüllen, wie z.B. spezielle Flucht- und Rettungswege.
Die Bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stellt keine speziellen Anforderungen ausschließlich an Kinderzimmer oder deren Türen. Es gelten jedoch allgemeine Anforderungen an Aufe... [mehr]
In Deutschland regeln die Vermessungsgesetze der Bundesländer, welche Gebäude einer Gebäudeeinmessungspflicht unterliegen. Grundsätzlich müssen neu errichtete oder in ihrem Gr... [mehr]