Beim Vermieten in musst du verschiedene Aspekte im Steuerausgleichigen. Hier sind die wichtigsten: 1. **Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung**: Diese Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Du musst die Mieteinnahmen sowie eventuelle Nebeneinnahmen (z.B. von Garagen oder Stellplätzen) angeben. 2. **Werbungskosten**: Du kannst bestimmte Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen, um deine steuerpflichtigen Einkünfte zu reduzieren. Dazu gehören: - Instandhaltungs- und Reparaturkosten - Abschreibungen (AfA) auf das Gebäude - Betriebskosten, die du als Vermieter trägst - Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden 3. **Pauschalen**: Es gibt auch die Möglichkeit, eine Pauschale für Werbungskosten in Anspruch zu nehmen, die ohne Nachweis geltend gemacht werden kann. 4. **Umsatzsteuer**: Wenn du die Immobilie gewerblich vermietest, kann auch die Umsatzsteuer relevant sein. Hier musst du entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder zur Umsatzsteuer optierst. 5. **Steuererklärung**: Die Einkünfte aus Vermietung müssen in der Einkommensteuererklärung (E1) angegeben werden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte korrekt berücksichtigt werden.