Die Verantwortung für die Säuberung eines Weges mit Wegerecht hängt davon ab, was im Grundbuch, im Wegerechtsvertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung zwischen den beteiligten Partei... [mehr]
In der Regel trägt der Bauherr die Verantwortung, wenn von den amtlich genehmigten Plänen abgewichen wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Änderungen nicht ordnungsgemäß genehmigt wurden. Der Architekt oder die ausführenden Bauunternehmen können ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie von den Plänen abweichen, ohne den Bauherrn darüber zu informieren oder die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Es ist wichtig, alle Änderungen an den Plänen rechtzeitig mit den zuständigen Behörden abzuklären, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Verantwortung für die Säuberung eines Weges mit Wegerecht hängt davon ab, was im Grundbuch, im Wegerechtsvertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung zwischen den beteiligten Partei... [mehr]
In Österreich ist die Genehmigungspflicht für Carports auf der Nachbarschaftsgrenze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, da das Baurecht Ländersache ist. Grundsät... [mehr]
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]