Wer trägt die Verantwortung bei Abweichungen von genehmigten Plänen eines Doppelhauses?

Antwort

In der Regel trägt der Bauherr die Verantwortung, wenn von den amtlich genehmigten Plänen abgewichen wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Änderungen nicht ordnungsgemäß genehmigt wurden. Der Architekt oder die ausführenden Bauunternehmen können ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie von den Plänen abweichen, ohne den Bauherrn darüber zu informieren oder die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Es ist wichtig, alle Änderungen an den Plänen rechtzeitig mit den zuständigen Behörden abzuklären, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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