Was bedeutet 'Der Veräußerer verpflichtet sich zur Beräumung im Sinne des Auszuges'?

Antwort

Die Formulierung „der Veräußerer verpflichtet sich zur Beräumung im Sinne des Auszuges“ bedeutet, dass die Person oder Partei, die eine Immobilie (z.B. ein Haus oder eine Wohnung) verkauft (der Veräußerer), sich dazu verpflichtet, das Objekt bis zum vereinbarten Zeitpunkt des Auszugs vollständig zu räumen. Das heißt, alle eigenen Möbel, Gegenstände und persönlichen Sachen müssen entfernt werden, sodass die Immobilie leer und besenrein an den Käufer oder neuen Eigentümer übergeben werden kann. Im rechtlichen Kontext ist das eine übliche Klausel in Kaufverträgen, um sicherzustellen, dass der Käufer die Immobilie ohne Altlasten oder zurückgelassene Gegenstände übernimmt.

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