Ja, Rumänien führt die EU-Statistik beim Wohneigentum tatsächlich mit großem Vorsprung an. Laut Daten von Eurostat besitzen in Rumänien über % der Bevölkerung ihr... [mehr]
Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Nach dem rumänischen Zivilgesetzbuch (Codul Civil) beträgt die reguläre Ersitzungsfrist für Immobilien in der Regel 10 Jahre (Art. 930 ff. Cod Civil), in bestimmten Fällen auch 30 Jahre. Entscheidend für die Ersitzung ist der „ununterbrochene Besitz“ (posesia neîntreruptă). Das bedeutet, dass der Besitzer die Immobilie während der gesamten Frist so nutzen muss, wie es ein Eigentümer tun würde – öffentlich, friedlich und als sein eigenes Eigentum. Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland zum Zwecke des Gelderwerbs unterbricht die Ersitzung grundsätzlich **nicht**, solange der Besitzwille (animus possidendi) und die tatsächliche Kontrolle (corpus possessionis) über die Immobilie erhalten bleiben. Das heißt, der Besitzer muss weiterhin als Besitzer auftreten, z.B. durch regelmäßige Rückkehr, Verwaltung, Beauftragung von Verwaltern oder andere Handlungen, die zeigen, dass er die Immobilie nicht aufgegeben hat. **Wichtig:** - Längere Abwesenheiten können problematisch werden, wenn sie als Besitzaufgabe oder Besitzunterbrechung gewertet werden könnten. - Die genaue Bewertung hängt von den Umständen ab (z.B. wie lange die Abwesenheit dauert, ob jemand anderes Besitz ergreift, wie die Immobilie verwaltet wird). - Es gibt **keine festgelegte maximale Abwesenheitsdauer** im Gesetz, aber der Besitz darf nicht als „unterbrochen“ gelten. **Fazit:** Ein Rumäne kann sich zum Gelderwerb im Ausland aufhalten, solange er den Besitz an der Immobilie in Rumänien nicht aufgibt oder unterbricht. Die Ersitzung wird nur dann gefährdet, wenn der Besitzwille oder die tatsächliche Kontrolle über das Haus verloren gehen. **Empfehlung:** Im Einzelfall sollte ein rumänischer Rechtsanwalt konsultiert werden, um die konkrete Situation zu bewerten und Risiken zu vermeiden. Weitere Informationen zum rumänischen Zivilgesetzbuch findest du hier: [Codul Civil – Lege5.ro](https://lege5.ro/Gratuit/gm3dinzqgi4a/codul-civil-din-2009)
Ja, Rumänien führt die EU-Statistik beim Wohneigentum tatsächlich mit großem Vorsprung an. Laut Daten von Eurostat besitzen in Rumänien über % der Bevölkerung ihr... [mehr]