Ungeregelter Sonderbau. In Brandenburg zählt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) „Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen“ ausdrücklic...
Ist eine Tageseinrichtung für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen ein geregelter oder ungeregelter Sonderbau?
Antwort vomEine **Tageseinrichtung für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen** ist grundsätzlich ein **Sonderbau**. In der bauordnungsrechtlichen Einordnung wird sie in der Regel als **ungeregelter Sonderbau** behandelt, weil es dafür meist **keine eigene Sonderbauverordnung** wie etwa für Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten gibt; besondere Anforderungen werden daher häufig im Einzelfall festgelegt. ([bundesfachstelle-barrierefreiheit.de](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Rechtssammlung/MBO.html)) Wichtig ist die Ausnahme: **Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder** sind nach der Musterbauordnung gerade **kein** Sonderbau. ([bundesfachstelle-barrierefreiheit.de](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Rechtssammlung/MBO.html)) Da das **Bauordnungsrecht Ländersache** ist, kann die konkrete Behandlung je nach Bundesland leicht abweichen; in einzelnen Ländern werden solche Einrichtungen teils auch als **große Sonderbauten** eingeordnet. ([lbbp.nrw.de](https://lbbp.nrw.de/gesetz-zur-aenderung-der-landesbauordnung-2018-baurechtsmodernisierungs-aenderungsgesetz-baumodaeg))
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