Eine Tageseinrichtung für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen ist grundsätzlich ein Sonderbau. In der bauordnungsrechtlichen Einordnung wird sie in der Regel als ungeregelter...
Ist eine Tageseinrichtung für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen in Brandenburg ein geregelter oder ungeregelter Sonderbau?
Antwort vomUngeregelter Sonderbau. In Brandenburg zählt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) **„Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen“** ausdrücklich zu den **Sonderbauten**. Eine spezielle, abschließende Sonderbauverordnung für diese Nutzungsart besteht in Brandenburg jedoch nicht; deshalb werden sie bauordnungsrechtlich als **ungeregelte Sonderbauten** behandelt. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016)) Kurz: - **Sonderbau:** ja ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016)) - **geregelt:** nein - **Ergebnis:** **ungeregelter Sonderbau** ([lfv-bb.de](https://www.lfv-bb.de/s/wp-content/uploads/2018/07/Brandschutz_Tageseinrichtungen.pdf)) Rechtsgrundlage ist die BbgBO, dort die Aufzählung der Sonderbauten. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016))
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