In Brandenburg gibt es für Dächer von Gebäuden der Gebäudeklasse 3 keine allgemeine Feuerwiderstandsklasse allein wegen der Gebäudeklasse. Maßgeblich ist vor allem §...
Welchen Feuerwiderstand müssen Dächer der Gebäudeklasse 3 in Brandenburg bei Brandbeanspruchung von innen aufweisen?
Antwort vomIm Land Brandenburg gilt für **Dächer der Gebäudeklasse 3** **grundsätzlich kein allgemeiner Feuerwiderstand bei Brandbeanspruchung von innen**. § 32 BbgBO fordert für Dächer im Regelfall vor allem eine **harte Bedachung**, also Widerstand gegen Brandbeanspruchung **von außen** durch Flugfeuer und strahlende Wärme. ([anwalt24.de](https://www.anwalt24.de/gesetze/bbgbo-1/32)) Eine Anforderung **bei Brandbeanspruchung von innen nach außen** besteht in Brandenburg nur in Sonderfällen, insbesondere: - **bei traufseitig aneinandergebauten Gebäuden**: Das Dach muss dann **feuerhemmend** sein, einschließlich der tragenden und aussteifenden Bauteile. ([lexaris.ch](https://www.lexaris.ch/book/version/documentflat/head/5789970)) - **bei Dächern von Anbauten** an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit: Innerhalb von 5 m muss das Dach die **Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken** des betroffenen Gebäudeteils haben. Für GK 3 sind Decken in der Regel **feuerhemmend**. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016/3)) Kurzantwort: **GK-3-Dächer müssen in Brandenburg bei Innenbrandbeanspruchung normalerweise keinen Feuerwiderstand aufweisen; in den genannten Sonderfällen ist regelmäßig mindestens „feuerhemmend“ erforderlich.** ([anwalt24.de](https://www.anwalt24.de/gesetze/bbgbo-1/32))
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