Der vom Mieter verbrauchte Strom wird separat einmal im Monat abgerechnet und ist immer am ersten jeden Monats fällig.

Antwort

Der korrigierte Satz lautet: "Der Strom, den der Mieter verbraucht, wird separat einmal im Monat abgerechnet und ist immer am ersten Tag eines jeden Monats fällig."

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