Der vom Mieter verbrauchte Strom wird separat einmal im Monat abgerechnet und ist immer am ersten jeden Monats fällig.
Antwort
Der korrigierte Satz lautet: "Der Strom, den der Mieter verbraucht, wird separat einmal im Monat abgerechnet und ist immer am ersten Tag eines jeden Monats fällig."