Das Streichen der Holzfenster in einem Mehrfamilienhaus wird der Regel als Gemeinschaftseigentum betrachtet, da Fenster oft als Teil der Gebäudehülle angesehen werden. Die Instandhaltung und Pflege von Gemeinschaftseigentum obliegt in der Regel der Eigentümergemeinschaft. Es kann jedoch auch Unterschiede in der Regelung der jeweiligen Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung geben, die im Einzelfall zu beachten sind. Es ist ratsam, die spezifischen Bestimmungen der Eigentümergemeinschaft zu prüfen.