Wer muss den Schornsteinfeger beim Hausverkauf informieren?

Antwort

Beim Hausverkauf ist es in der Regel die Pflicht des Verkäufers, den Schornsteinfeger über den Eigentümerwechsel zu informieren. Es ist wichtig, dass der Schornsteinfeger über den neuen Eigentümer Bescheid weiß, um weiterhin die notwendigen Überprüfungen und Wartungen durchführen zu können.

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