Kann ein anderer Schornsteinfeger eine Abnahme ablehnen?

Antwort

Ein Schornsteinfeger ist verpflichtet, seine Arbeit nach den geltenden Vorschriften und Normen durchzuführen. Wenn ein Schornsteinfeger eine Abnahme durchgeführt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat, sollte ein anderer Schornsteinfeger diese Abnahme grundsätzlich anerkennen. Allerdings kann der zweite Schornsteinfeger bei einer späteren Überprüfung feststellen, dass sich die Bedingungen geändert haben oder dass Mängel übersehen wurden. In solchen Fällen kann er durchaus Einwände erheben und Nachbesserungen verlangen. Es ist also nicht garantiert, dass ein anderer Schornsteinfeger immer uneingeschränkt zustimmt.

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