Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
Ein Verwalter hat laut Gesetz verschiedene Pflichten, die je nach Art der Verwaltung (z.B. Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung) variieren können. Hier sind einige allgemeine Pflichten eines Verwalters: 1. **Sorgfaltspflicht**: Der Verwalter muss die ihm anvertrauten Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und im Interesse der Eigentümergemeinschaft oder des Auftraggebers ausführen. 2. **Rechenschaftspflicht**: Der Verwalter ist verpflichtet, regelmäßig über seine Tätigkeit und die finanzielle Situation Rechenschaft abzulegen. Dies umfasst die Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen. 3. **Treuepflicht**: Der Verwalter muss die Interessen der Eigentümergemeinschaft oder des Auftraggebers wahren und darf keine eigenen Interessen verfolgen, die diesen entgegenstehen. 4. **Informationspflicht**: Der Verwalter muss die Eigentümergemeinschaft oder den Auftraggeber über wichtige Vorgänge und Entscheidungen informieren. 5. **Versammlungspflicht**: Im Rahmen der WEG-Verwaltung muss der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen und leiten. 6. **Durchführung von Beschlüssen**: Der Verwalter ist verpflichtet, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen. 7. **Instandhaltung und Instandsetzung**: Der Verwalter muss für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des verwalteten Objekts sorgen. Diese Pflichten können durch den Verwaltervertrag und spezifische gesetzliche Regelungen, wie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Deutschland, weiter konkretisiert werden.
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]