Für Hypotheken und Grundschulden sind in Deutschland die relevanten Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. - **Hypothek**: Die Regelungen zur Hypothek sind in den §§ 1113 bis 1190 BGB zu finden. Diese Paragraphen behandeln die Entstehung, die Sicherungsfunktion und die Verwertung der Hypothek. - **Grundschuld**: Die Grundschuld wird in den §§ 1191 bis 1198 BGB behandelt. Diese Paragraphen regeln die Grundschuld als dingliche Sicherheit, ihre Übertragung und die Möglichkeiten der Verwertung. Für detaillierte Informationen und spezifische rechtliche Fragen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren.