Eine Mieterhöhung wird in der Regel nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB wirksam. Gemäß § 558b BGB muss der Vermieter eine Frist von zwei vollen Kalendermonaten einhalten. Das bedeutet, dass die Mieterhöhung frühestens mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam wird. Wenn das Erhöhungsschreiben am 22. Juni 2024 zugeht, beginnt die Frist am 1. Juli 2024. Die Mieterhöhung wird dann am 1. September 2024 wirksam.