Ist der KAS 55 ein großer Sonderbau?

Antwort

Ja, der § 55 der Musterbauordnung (MBO) in Deutschland definiert Sonderbauten. Dazu gehören Gebäude und Anlagen, die aufgrund ihrer Größe, Nutzung oder Bauweise besondere Anforderungen an den Brandschutz und die Sicherheit stellen. Beispiele für Sonderbauten sind Hochhäuser, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Schulen und Einkaufszentren. Die genauen Definitionen und Anforderungen können je nach Bundesland variieren, da die Musterbauordnung als Vorlage für die Landesbauordnungen dient.

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