Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
Ob ein qualifizierter Freiflächenplan in einem Bauantrag nach § 34 BauGB ist, hängt von den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Gemeinde und dem geplantenvorhaben ab. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich, wobei die Einordnung in die Umgebung und die Gestaltung eine Rolle spielen. In vielen Fällen kann ein Freiflächenplan erforderlich sein, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung darzustellen, insbesondere wenn es um die Gestaltung von Außenanlagen, Grünflächen oder Stellplätzen geht. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem zuständigen Planungsamt zu erkundigen, um die genauen Anforderungen zu klären.
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]