In Österreich ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) grundsätzlich an den Verkauf von Immobilien gebunden. Wenn von zwei Wohnungseigentümern nur einer den Hauptwohnsitz hat, hat dies in der Regel keinen Einfluss auf die Erhebung der Immobilienertragsteuer. Die Steuerpflicht hängt vielmehr von der Art des Verkaufs und der Haltedauer der Immobilie ab. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa die Hauptwohnsitzbefreiung, die unter bestimmten Bedingungen greifen kann. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer entsprechenden Fachstelle über die genauen Regelungen und möglichen Ausnahmen zu informieren.