Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Verwaltungskosten, die ein Hausverwalter verlangen darf. Die Höhe der Verwaltungskosten wird in der Regel im Verwaltervertrag zwischen dem Hausverwalter und den Wohnungseigentümern oder Mietern festgelegt. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Weitere Informationen können bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) oder bei einem Rechtsanwalt eingeholt werden. Hier ist der Link zur WKO: [Wirtschaftskammer Österreich](https://www.wko.at/).
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]