Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sic... [mehr]
In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Verwaltungskosten, die ein Hausverwalter verlangen darf. Die Höhe der Verwaltungskosten wird in der Regel im Verwaltervertrag zwischen dem Hausverwalter und den Wohnungseigentümern oder Mietern festgelegt. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Weitere Informationen können bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) oder bei einem Rechtsanwalt eingeholt werden. Hier ist der Link zur WKO: [Wirtschaftskammer Österreich](https://www.wko.at/).
Ja, ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, Einsicht in den Hausverwaltervertrag zu verlangen. Dies ist Teil der Informationsrechte, die Wohnungseigentümern zustehen, um sic... [mehr]