Kann man in Rumänien den Besitz eines Hauses durch längeres Wohnen ohne Anmeldung erlangen?

Antwort

In Rumänien ist der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie durch bloßes Bewohnen – ohne formelle Anmeldung oder Eigentumsübertragung – grundsätzlich nicht möglich. Das Eigentum an Immobilien wird in Rumänien durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch (Cartea Funciară) erworben. Es gibt jedoch das Rechtsinstitut der sogenannten „usucapiune“ (Ersitzung). Nach rumänischem Recht kann jemand unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an einer Immobilie durch langjährigen, ununterbrochenen und gutgläubigen Besitz erwerben. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: - **Dauer:** In der Regel muss der Besitz mindestens 10 Jahre (bei gutgläubigem Besitz) oder 30 Jahre (bei bösgläubigem Besitz) ununterbrochen ausgeübt werden. - **Publizität:** Der Besitz muss offen, ungestört und als Eigentümer ausgeübt werden. - **Gutgläubigkeit:** Der Besitzer muss glauben, rechtmäßiger Eigentümer zu sein (bei der kürzeren Frist). Eine formelle Anmeldung als Bewohner ist für die Ersitzung nicht zwingend erforderlich, kann aber als Beweis für den Besitz dienen. Entscheidend ist, dass der Besitz öffentlich, ununterbrochen und als Eigentümer ausgeübt wird. **Wichtig:** Die Ersitzung muss gerichtlich festgestellt werden. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Frist ein Gericht angerufen werden muss, das den Eigentumserwerb durch Ersitzung bestätigt. **Fazit:** Es ist möglich, unter bestimmten Voraussetzungen durch langjährigen Besitz Eigentum an einem Haus in Rumänien zu erwerben, auch wenn man nicht als Bewohner angemeldet ist. Allerdings ist dies ein komplexer rechtlicher Prozess, der eine gerichtliche Entscheidung erfordert. Eine rechtliche Beratung durch einen rumänischen Anwalt ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Notarkammer Rumänien](https://www.uniuneanotarilor.ro/) (rumänisch).

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