Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
In Rumänien ist der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie durch bloßes Bewohnen – ohne formelle Anmeldung oder Eigentumsübertragung – grundsätzlich nicht möglich. Das Eigentum an Immobilien wird in Rumänien durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch (Cartea Funciară) erworben. Es gibt jedoch das Rechtsinstitut der sogenannten „usucapiune“ (Ersitzung). Nach rumänischem Recht kann jemand unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an einer Immobilie durch langjährigen, ununterbrochenen und gutgläubigen Besitz erwerben. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: - **Dauer:** In der Regel muss der Besitz mindestens 10 Jahre (bei gutgläubigem Besitz) oder 30 Jahre (bei bösgläubigem Besitz) ununterbrochen ausgeübt werden. - **Publizität:** Der Besitz muss offen, ungestört und als Eigentümer ausgeübt werden. - **Gutgläubigkeit:** Der Besitzer muss glauben, rechtmäßiger Eigentümer zu sein (bei der kürzeren Frist). Eine formelle Anmeldung als Bewohner ist für die Ersitzung nicht zwingend erforderlich, kann aber als Beweis für den Besitz dienen. Entscheidend ist, dass der Besitz öffentlich, ununterbrochen und als Eigentümer ausgeübt wird. **Wichtig:** Die Ersitzung muss gerichtlich festgestellt werden. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Frist ein Gericht angerufen werden muss, das den Eigentumserwerb durch Ersitzung bestätigt. **Fazit:** Es ist möglich, unter bestimmten Voraussetzungen durch langjährigen Besitz Eigentum an einem Haus in Rumänien zu erwerben, auch wenn man nicht als Bewohner angemeldet ist. Allerdings ist dies ein komplexer rechtlicher Prozess, der eine gerichtliche Entscheidung erfordert. Eine rechtliche Beratung durch einen rumänischen Anwalt ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Notarkammer Rumänien](https://www.uniuneanotarilor.ro/) (rumänisch).
Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
Nein, das ist so pauschal nicht richtig. In Rumänien gibt es kein allgemeines Gesetz, das besagt, dass der Besitz eines Hauses nach 25 Jahren automatisch an den Bewohner übergeht. Allerding... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
Im römischen Recht bezeichnet „usucapio“ (Ersitzung) den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortdauernden Besitz über eine bestimmte Zeit hinweg, sofern bestimmte Vorausse... [mehr]
In Rumänien ist für die rechtliche Anerkennung als Eigentümer eines Hauses in der Regel der Eintrag im Grundbuch (rumänisch: „Cartea Funciară“) entscheidend. Wer dort a... [mehr]
In Rumänien kann der Besitz eines Hauses, in dem man wohnt, unter bestimmten Umständen durch das sogenannte „usucapio“ (Ersitzung) erlangt werden. Das bedeutet, dass jemand, der... [mehr]