Geht der Besitz eines Hauses in Rumänien nach 25 Jahren auf den Bewohner über?

Antwort

Nein, das ist so pauschal nicht richtig. In Rumänien gibt es kein allgemeines Gesetz, das besagt, dass der Besitz eines Hauses nach 25 Jahren automatisch an den Bewohner übergeht. Allerdings existiert im rumänischen Zivilrecht das Prinzip der sogenannten „usucapio“ (Ersitzung). Das bedeutet, dass jemand, der ein Grundstück oder eine Immobilie über einen bestimmten Zeitraum offen, ununterbrochen, in gutem Glauben und als Eigentümer nutzt, unter bestimmten Voraussetzungen das Eigentum daran erwerben kann. Die Fristen hierfür betragen in der Regel 10 oder 30 Jahre, abhängig von den genauen Umständen (z.B. ob der Besitzer in gutem Glauben war und ob es einen gültigen Titel gibt). Die 25 Jahre, die du nennst, sind keine gesetzlich festgelegte Frist für den Eigentumserwerb durch bloßes Bewohnen. Es kommt immer auf die konkrete Situation und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen an. Weitere Informationen findest du z.B. auf juristischen Seiten wie [Avocatnet.ro](https://www.avocatnet.ro/articol_57036/Uzucapiunea-in-noul-Cod-civil-conditii-si-efecte.html) (auf Rumänisch). Für eine verbindliche Auskunft solltest du einen Fachanwalt für rumänisches Immobilienrecht konsultieren.

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