Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
Nein, das ist so pauschal nicht richtig. In Rumänien gibt es kein allgemeines Gesetz, das besagt, dass der Besitz eines Hauses nach 25 Jahren automatisch an den Bewohner übergeht. Allerdings existiert im rumänischen Zivilrecht das Prinzip der sogenannten „usucapio“ (Ersitzung). Das bedeutet, dass jemand, der ein Grundstück oder eine Immobilie über einen bestimmten Zeitraum offen, ununterbrochen, in gutem Glauben und als Eigentümer nutzt, unter bestimmten Voraussetzungen das Eigentum daran erwerben kann. Die Fristen hierfür betragen in der Regel 10 oder 30 Jahre, abhängig von den genauen Umständen (z.B. ob der Besitzer in gutem Glauben war und ob es einen gültigen Titel gibt). Die 25 Jahre, die du nennst, sind keine gesetzlich festgelegte Frist für den Eigentumserwerb durch bloßes Bewohnen. Es kommt immer auf die konkrete Situation und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen an. Weitere Informationen findest du z.B. auf juristischen Seiten wie [Avocatnet.ro](https://www.avocatnet.ro/articol_57036/Uzucapiunea-in-noul-Cod-civil-conditii-si-efecte.html) (auf Rumänisch). Für eine verbindliche Auskunft solltest du einen Fachanwalt für rumänisches Immobilienrecht konsultieren.
Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
In Rumänien ist der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie durch bloßes Bewohnen – ohne formelle Anmeldung oder Eigentumsübertragung – grundsätzlich nicht möglic... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
Im römischen Recht bezeichnet „usucapio“ (Ersitzung) den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortdauernden Besitz über eine bestimmte Zeit hinweg, sofern bestimmte Vorausse... [mehr]
In Rumänien ist für die rechtliche Anerkennung als Eigentümer eines Hauses in der Regel der Eintrag im Grundbuch (rumänisch: „Cartea Funciară“) entscheidend. Wer dort a... [mehr]
In Rumänien kann der Besitz eines Hauses, in dem man wohnt, unter bestimmten Umständen durch das sogenannte „usucapio“ (Ersitzung) erlangt werden. Das bedeutet, dass jemand, der... [mehr]