Ja, die Grundsteuer kann in Deutschland auf die Miete umgelegt werden. Sie zählt zu den sogenannten "umlagefähigen Betriebskosten" gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenver... [mehr]
Ja, bei der Berechnung der Grundsteuer für eine selbst bewohnte Wohnung wird die sogenannte Mietniveaustufe berücksichtigt – allerdings nur im Rahmen des neuen Grundsteuer-Modells, das seit 2025 bundesweit gilt (Grundsteuerreform). **Hintergrund:** Im sogenannten Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern Anwendung findet, wird für Wohnimmobilien der sogenannte „Ertragswert“ ermittelt. Dabei wird eine „Nettokaltmiete“ angesetzt, die sich an den durchschnittlichen Mieten orientiert. Diese Miete wird anhand von Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt und hängt von Baujahr, Lage und Größe der Wohnung ab. **Mietniveaustufe:** Die Mietniveaustufe ist ein Korrekturfaktor, der die durchschnittlichen Mietpreise in einer Gemeinde widerspiegelt. Sie reicht von Stufe 1 (sehr niedriges Mietniveau) bis Stufe 7 (sehr hohes Mietniveau). Die Stufe wird für jede Gemeinde vom Bundesfinanzministerium festgelegt und beeinflusst die Höhe der angesetzten Miete – und damit den Grundsteuerwert. **Selbstnutzung:** Ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird, spielt für die Berechnung der Grundsteuer im Bundesmodell keine Rolle. Die fiktive Miete wird immer angesetzt, auch wenn tatsächlich keine Miete gezahlt wird (z.B. bei Selbstnutzung). **Fazit:** Ja, auch bei selbst bewohnten Wohnungen wird die Mietniveaustufe bei der Grundsteuerberechnung berücksichtigt. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/grundsteuer/grundsteuer.html).
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Die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Einheitswert der Immobilie, der Hebesatz der Gemeinde und die Art der Nutzung. In Deutschland wird... [mehr]