Welche Größe darf ein Gartenhaus haben?

Antwort

Die erlaubte Größe eines Gartenhauses hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom jeweiligen Bundesland, dem Bebauungsplan der Gemeinde und der geplanten Nutzung des Gartenhauses. **Allgemeine Richtwerte (Stand 2024):** - In vielen Bundesländern darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung meist eine Grundfläche von 10 bis 30 m² und eine maximale Höhe von 2,50 bis 3,00 m nicht überschreiten. - Wird das Gartenhaus als Aufenthaltsraum, zum Schlafen oder dauerhaftem Wohnen genutzt, gelten strengere Regeln und meist ist eine Baugenehmigung erforderlich. - In Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz (§ 3 BKleingG) sind maximal 24 m² (inklusive überdachtem Freisitz) erlaubt. **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Vorgaben findest du in der jeweiligen Landesbauordnung (z. B. [Bauordnung NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000653), [Bauordnung Bayern](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-2021)). - Auch Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und Vorgaben aus dem Bebauungsplan müssen eingehalten werden. - Für größere Gartenhäuser oder besondere Nutzungen ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich. **Empfehlung:** Vor dem Bau solltest du dich immer beim zuständigen Bauamt oder der Gemeinde informieren, welche Regeln für dein Grundstück gelten. So vermeidest du Ärger und mögliche Rückbauverfügungen.

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