Beim Kauf einer Ferienwohnung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Lage**: Die Attraktivität der Lage beeinflusst sowohl den eigenen Erholungswert als auch die Vermietbarkeit und den... [mehr]
Wenn du deine Ferienwohnung gewerblich vermieten und dabei die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von 7 % abführen möchtest, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: **1. Anmeldung beim Gewerbeamt:** Auch wenn die Vermietung einer Ferienwohnung manchmal als „private Vermögensverwaltung“ gilt, wird sie bei einer regelmäßigen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Vermietung meist als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Du musst daher ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. **2. Anmeldung beim Finanzamt:** Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Du erhältst dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier gibst du an, dass du umsatzsteuerpflichtig bist und die Regelbesteuerung (nicht die Kleinunternehmerregelung) wählst. **3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):** - Für die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen gilt in der Regel der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). - Du musst auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. - Du bist vorsteuerabzugsberechtigt, d. h. du kannst die von dir gezahlte Umsatzsteuer (z. B. für Renovierungen, Möbel, Dienstleistungen) mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen. **4. Rechnungsstellung:** Stelle deinen Gästen ordnungsgemäße Rechnungen aus, auf denen die Umsatzsteuer separat ausgewiesen ist. **5. Buchführung und Steuererklärung:** - Führe eine ordentliche Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben. - Reiche regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt ein (monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatzhöhe). - Am Jahresende ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. **6. Weitere Genehmigungen und Vorschriften:** - Prüfe, ob du eine Genehmigung für die gewerbliche Nutzung der Wohnung benötigst (z. B. Zweckentfremdungsverbot in manchen Städten). - Beachte ggf. Auflagen des Mietrechts, des Baurechts oder der Eigentümergemeinschaft. **7. Meldung bei der Gemeinde:** In vielen Gemeinden musst du die Vermietung melden und ggf. eine Kurtaxe abführen. **8. Versicherung:** Eine gewerbliche Vermietung erfordert meist eine spezielle Versicherung (z. B. Haftpflicht, Gebäudeversicherung). **Wichtige Links:** - [Bundesministerium der Finanzen – Umsatzsteuer bei Vermietung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/umsatzsteuer.html) - [Gewerbeanmeldung.de – Ferienwohnung vermieten](https://www.gewerbeanmeldung.de/ferienwohnung-gewerbe-anmelden/) **Tipp:** Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen. **Hinweis:** Die genannten Informationen gelten für Deutschland. In anderen Ländern können abweichende Regelungen gelten.
Beim Kauf einer Ferienwohnung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Lage**: Die Attraktivität der Lage beeinflusst sowohl den eigenen Erholungswert als auch die Vermietbarkeit und den... [mehr]