Die Gewährleistung beim Hausbau bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung des Bauunternehmens, für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Abnahme auftreten. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauwerke in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks gemäß § 634a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Während dieser Zeit muss der Bauunternehmer Mängel, die auf fehlerhafte Bauausführung oder Materialien zurückzuführen sind, auf eigene Kosten beseitigen. Es ist wichtig, Mängel unverzüglich zu melden, um die Ansprüche nicht zu gefährden. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [§ 634a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html).