Geländerhöhe Bauordnung NRW?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt die Landesbauordnung (BauO NRW) die Anforderungen an Geländerhöhen. Nach § 37 der BauO NRW müssen Geländer an Treppen, Balkonen, Galerien und ähnlichen baulichen Anlagen eine Mindesthöhe von 90 cm haben. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 Metern muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. Für detaillierte und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der BauO NRW zu konsultieren oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren. Hier ist der Link zur BauO NRW: [BauO NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000453).

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