Die Satzung einer Wohnungsbaugesellschaft ist das grundlegende Regelwerk, das die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Gesellschaft festlegt. Sie ist vergleichbar mit einer „V...
Wann muss die Wohnungsbaugesellschaft einen 23 Jahre alten Gasherd austauschen?
Antwort vomAllein wegen des Alters **muss** ein Gasherd in Deutschland normalerweise **nicht automatisch** ausgetauscht werden. Entscheidend ist, **wem der Herd gehört** und **ob er noch sicher und funktionsfähig ist**. - **Gehört der Gasherd zur vermieteten Wohnung** und ist mitvermietet, muss der Vermieter bzw. die Wohnungsbaugesellschaft die Wohnung in einem **vertragsgemäßen Zustand erhalten**. Dazu gehört grundsätzlich auch die **Instandhaltung und Instandsetzung** mitvermieteter Ausstattung. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/app/uploads/2025/02/4-Astrid-Siegmund-Erhaltungskosten-bei-Modernisierung.pdf)) - **Ist der Herd defekt, unsicher oder hat einen Mangel**, muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Das bedeutet aber **nicht zwingend Austausch sofort**; rechtlich reicht oft auch eine **Reparatur**, solange der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt wird. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/app/uploads/2025/02/4-Astrid-Siegmund-Erhaltungskosten-bei-Modernisierung.pdf)) - **Nur weil der Herd 23 Jahre alt ist**, entsteht in der Regel **keine feste Austauschpflicht nach Jahren**. Ein Austausch wird meist erst relevant, wenn eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich oder technisch sinnvoll ist oder Sicherheitsmängel bestehen. Das folgt aus dem Unterschied zwischen **Erhaltung/Instandsetzung** und **Modernisierung**. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/app/uploads/2025/02/4-Astrid-Siegmund-Erhaltungskosten-bei-Modernisierung.pdf)) Wichtig ist also: 1. **Mitvermietet?** Dann ist die Wohnungsbaugesellschaft zuständig. 2. **Eigener Herd?** Dann grundsätzlich du selbst. 3. **Defekt oder Gas-Sicherheitsproblem?** Dann muss der Vermieter bei einem mitvermieteten Herd handeln. Praktisch heißt das: Es gibt **keine starre Regel „nach 20 oder 23 Jahren muss ausgetauscht werden“**. Austauschpflicht besteht meist erst, wenn der Herd **nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert oder nicht mehr sicher ist**. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/app/uploads/2025/02/4-Astrid-Siegmund-Erhaltungskosten-bei-Modernisierung.pdf))
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