Die Fristen für die Absage eines Inspektionstermins können je nach Art der Inspektion und den spezifischen Regelungen des Anbieters oder der zuständigen Behörde variieren. Generell gilt: 1. **Fahrzeuginspektionen (z.B. TÜV, DEKRA):** Hier gibt es oft keine festen Fristen für die Absage, aber es ist ratsam, so früh wie möglich Bescheid zu geben, um eventuell anfallende Gebühren zu vermeiden. 2. **Wohnungs- oder Immobilieninspektionen:** Die Fristen können im Mietvertrag oder in den Vereinbarungen mit dem Immobilienverwalter festgelegt sein. Üblicherweise sollte eine Absage mindestens 24 bis 48 Stunden im Voraus erfolgen. 3. **Arbeitsplatzinspektionen:** Hier können die Fristen je nach internen Richtlinien des Unternehmens variieren. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige Abteilung oder den Inspektor zu wenden. Es ist immer am besten, die spezifischen Bedingungen und Fristen direkt bei der zuständigen Stelle oder im Vertrag nachzulesen.