Wie nennt man baurechtlich einen Freisitz mit fester Überdachung?

Antwort

Baurechtlich wird ein Freisitz mit fester Überdachung oft als "Terrasse" oder "Balkon" bezeichnet, je nach Konstruktion und Nutzung. In einigen Fällen kann auch der Begriff "Pergola" oder "Überdachung" verwendet werden, insbesondere wenn es sich um eine offene oder teilweise überdachte Struktur handelt. Die genaue Bezeichnung kann jedoch je nach regionalen Bauvorschriften variieren. Es ist ratsam, die spezifischen baurechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Darf ein Gartenhaus einen Kellerraum haben?

Ob ein Gartenhaus einen Kellerraum haben darf, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan ab. In Deutschland gelten für Gartenhäuser meist die Landesbauordnungen... [mehr]

Welche Größe darf ein Gartenhaus haben?

Die erlaubte Größe eines Gartenhauses hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom jeweiligen Bundesland, dem Bebauungsplan der Gemeinde und der geplanten Nutzung de... [mehr]