Wie nennt man baurechtlich einen Freisitz mit fester Überdachung?

Antwort

Baurechtlich wird ein Freisitz mit fester Überdachung oft als "Terrasse" oder "Balkon" bezeichnet, je nach Konstruktion und Nutzung. In einigen Fällen kann auch der Begriff "Pergola" oder "Überdachung" verwendet werden, insbesondere wenn es sich um eine offene oder teilweise überdachte Struktur handelt. Die genaue Bezeichnung kann jedoch je nach regionalen Bauvorschriften variieren. Es ist ratsam, die spezifischen baurechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde zu konsultieren.

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