Ist ein Energieberater haftbar für Förderungen?

Antwort

Ein Energieberater kann unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, wenn er falsche oder unvollständige Informationen liefert, die dazu führen, dass Förderungen nicht gewährt werden oder zurückgezahlt werden müssen. Die Haftung kann sich aus vertraglichen Verpflichtungen oder aus dem Gesetz ergeben, insbesondere aus dem Bereich der sogenannten "Beraterhaftung". Es ist wichtig, dass der Energieberater sorgfältig und gewissenhaft arbeitet und alle relevanten Informationen korrekt und vollständig weitergibt. In der Regel wird der Energieberater eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die solche Risiken abdeckt. Für detaillierte Informationen und spezifische rechtliche Beratung sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.

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