Wie lange vorher muss eine Einladung an die Eigentümer bei einer WEG-Versammlung erfolgen?

Antwort

Bei einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Versammlung) muss die Einladung in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin an die Eigentümer versendet werden. Diese Frist kann jedoch in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung abweichend geregelt sein. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen WEG zu beachten.

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