Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Bei einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Versammlung) muss die Einladung in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin an die Eigentümer versendet werden. Diese Frist kann jedoch in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung abweichend geregelt sein. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen WEG zu beachten.
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]