Betreff: Einladung zum Mieterfest Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, wir freuen uns, Sie herzlich zu unserem diesjährigen Mieterfest einzuladen! Es ist eine wunderbare Gelegenheit, sich kenne... [mehr]
Bei einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Versammlung) muss die Einladung in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin an die Eigentümer versendet werden. Diese Frist kann jedoch in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung abweichend geregelt sein. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen WEG zu beachten.
Betreff: Einladung zum Mieterfest Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, wir freuen uns, Sie herzlich zu unserem diesjährigen Mieterfest einzuladen! Es ist eine wunderbare Gelegenheit, sich kenne... [mehr]